Unsere Leistungen

Zu unseren Kernaufgaben gehört:

  • Die Erstellung von Brandschutzkonzepten / Brandschutznachweisen gemäß Leistungsphase 1-4 AHO Fachkommission Brandschutz

    Für die Genehmigung eines Bauvorhabens benötigen Sie ein individuelles Brandschutzkonzept. Auch bei Änderungen in der Ausführung oder Nutzung eines bereits genehmigten Gebäudes ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen oder das vorhanden entsprechend anzupassen. Ziel eines Brandschutzkonzept ist die ganzheitliche und schutzzielorientierte Betrachtung des baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes in einem Bauvorhaben. Es wird die Einhaltung der bauordnungsrechlichen Anforderungen an den Brandschutz nachgewiesen. Das Brandschutzkonzept bildet die Grundlage für eine effektive Brandschutzplanung und deren späteren Umsetzung.

  • Weiterhin unterstützen wir Sie in der Ausführungsplanung gemäß Leistungsphase 5 AHO und in der Ausschreibungsleistung 
gemäß Leistungsphase 6-7 AHO Fachkommission Brandschutz

  • Fachbauleitung Brandschutz gemäß Leistungsphase 8 AHO Fachkommission Brandschutz

    Im Zuge der Fachbauleitung erstellen wir, auf Grundlage des objektspezifischen Brandschutzkonzept, dem Prüfbericht und den Baugenehmigungsunterlagen, einen individuellen Maßnahmenkatalog. Durch regelmäßige Kontrollen, auf der Baustelle vor Ort, wird bei der Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen sichergestellt, dass Fehler reduziert werden und eine bauliche Abnahme sichergestellt ist.

  • Begutachtung und Überprüfung Ist- / Soll-Zustand von Bestandsgebäuden

    Viele Baumaßnahmen finden im Zuge von Umbauten, Sanierungen und Instandsetzungsarbeiten statt. Somit spielt der vorbeugende Brandschutz nicht nur bei Neubauten eine wichtige Rolle. Es stellt sich oft die Frage, ob Bestandsschutz zur Anwendung gebracht werden kann oder bestimmte Bauteile neu zu bewerten sind. Weiterhin kommt bei Baumaßnahmen im Bestand hinzu, dass die bestehende Bausubstanz oft nicht den heutigen brandschutztechnischen Anforderungen entspricht. Hier sind die Risiken unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäudestruktur und ggf. Anforderungen des Denkmalschutzes abzuwägen, Abweichungen zu begründen und Kompensationsmaßnahmen festzulegen.

  • Unterstützung und Beratung als externer Brandschutzbeauftragter im betrieblichen Brandschutz

    Als externer Brandschutzbeauftragter sind wir Ansprechperson im Unternehmen rund um das Thema Brandschutz. Wir beraten und unterstützen Sie im Bereich des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes z.B. durch Brandschutzbegehungen oder Schulung Ihrer Mitarbeiter.

  • Erstellung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungswegplänen sowie Brandschutzordnungen

    Organisatorische Brandschutzmaßnahmen sind eine sinnvolle Ergänzung der baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen.
    Feuerwehrpläne dienen den Rettungskräften im Brand- oder Gefahrfall zur schnellen Orientierung und zur Beurteilung der Gefahren. Wir erstellen Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095 in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle.
    Flucht- und Rettungspläne helfen im Notfall, ein Gebäude schnell und sicher zu verlassen. Weiterhin geben sie Hinweise über die vorhandenen Hilfseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher und das richtige Verhalten bei Bränden und Unfällen. Wir erstellen Ihnen Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN ISO 23601 in allen Formaten und auf Wunsch auch gern mit Rahmen.
    Brandschutzordnungen gemäß DIN 14096 enthalten Regelungen für das Verhalten im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden, sie sind unterteilt in den Teil A-C.

    Der Teil A richtet sich an alle im Gebäude anwesenden Personen und ist öffentlich auszuhängen.
    Der Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter im Gebäude und enthält Angaben zur Verhinderung von Bränden und deren Ausbreitung sowie zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen.
    Der Teil C richtet sich an Personen, die mit besonderen Aufgaben im Brandschutz betraut sind (z.B. Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte).

  • Erstellung von Brandmeldeanlagenkonzepten nach DIN 14675 und Brandfallsteuermatrix

    Wir erstellen Ihnen Brandmelde- und Alarmierungskonzepte gemäß DIN 14675. In diesen werden die Schutzziele des Betreibers, die Anforderungen des Sachversicherers sowie mögliche baurechtliche Anforderungen, die sich aus einem Brandschutzkonzept, Prüfbericht und der Baugenehmigung ergeben können, beschrieben. Weiterhin werden die Anforderungen mit den anerkannten technischen Regeln in Verbindung gebracht. Somit ist das Brandmelde- und Alarmierungskonzept, Grundlage für eine sichere Fachplanung und die anschließende Umsetzung.
    Haustechnische Anlagen in komplexen Gebäuden, sowie das gewünschte Zusammenwirken dieser werden immer umfassender. Somit wird eine gewerke-übergreifende Betrachtung von Steuerungsaufgaben im Brandfall immer wichtiger. Diese wird in der Brandfallsteuermatrix beschrieben und bildet ebenfalls die Grundlage für eine sicher Planung und Anlagenfunktion.

  • Digitalisierung von Plänen

    Häufig fehlen in Bestandgebäude digitale Grundrisspläne. Wir bringen Ihre Papierpläne in digitale Form oder messen Grundrisse neu auf. Sie erhalten digitale Pläne in einem bearbeitbaren Format in einer sinnvollen Detailschärfe.